Aufgaben

Sämtliche Pachtverträge, die Kirchengemeinden abschließen, müssen vom Kreiskirchenrat genehmigt werden. So sieht es das Kirchengesetz vor. Die Prüfung der Pachtverträge hat der Kreiskirchenrat an den Pachtausschuss delegiert, der von der Kreissynode gewählt wurde. Im Ausschuss werden ie Rahmenbedingungen geprüft: Scheint der Pachtzins zu hoch oder zu niedrig zu sein? Ist die Pachtlaufzeit angemessen? Sind ökologische Fragen bei der Auswahl des Pächters berücksichtigt worden? Ist der Rahmenvertrag zugrunde gelegt worden?

Der Pachtausschuss gibt eine Empfehlung ab und die Pachtverträge gehen zur Genehmigung zurück an den Kreiskirchenrat.

Mitglieder im Pachtausschuss

Inga Veurman

Institution Ev. Pfarrsprengel Pritzwalk
Strasse Grünstraße 49
Postleitzahl 16928
Ort Pritzwalk
Telefonnummer 03395-302240
E-Mail-Adresse gb-pritzwalk@kirchenkreis-prignitz.de
Webseite https://www.pfarrsprengel-pritzwalk.de/
Position im Kirchenkreis

Gemeindebüromitarbeiterin,
Mitglied Pachtausschuss

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