Wiedereintritt in die Evangelische Kirche
Die Evangelische Kirche und ihre Gemeinden bieten Ihnen Gemeinschaft und Möglichkeiten des Gesprächs. Dabei geht es um Themen, die uns Halt und Orientierung in einer globalisierten Welt geben können. Was uns trägt (der Glaube) und was uns prägt (die christlichen Werte) ist das Angebot an unsere Gesellschaft. Wir glauben, dass unsere Gesellschaft darin ihren Grund und Zusammenhalt finden kann. Schließlich braucht jede Gemeinschaft ihre Mitte.
Die Evangelische Kirche bietet Ihnen in ihren Gemeinden Menschen, die Sie an den Übergängen und Brüchen Ihres Lebens begleiten: unser Kind kommt zur Welt – Taufe, unser Kind wird erwachsen – Konfirmation, wir möchten heiraten – Trauung, unsere Eltern sterben – kirchliche Bestattung.
Die Evangelische Kirche bewahrt in ihren Gemeinden den Grund unserer Tradition. Warum wir Weihnachten feiern und Ostern nicht zur Arbeit gehen, das muss erläutert und gesagt werden, von selbst versteht es sich nicht.
Die Evangelische Kirche bietet in ihren Gemeinden Angebote der Diakonie.
Die Evangelische Kirche organisiert in ihren Gemeinden für Kinder und Jugendliche Bildungsangebote (die Christenlehre und den Konfirmandenunterricht), die ihnen Orientierung in einer Gemeinschaft ermöglichen.
Die Evangelische Kirche bietet mit ihren Kirchen Räume unvergleichlicher Schönheit. Es sind Orte der Stille sowie der Wegweisung und des Trostes durch Gottesdienst und musikalische Höhepunkte.
Kirchenmitglieder verstehen sich selbst als Teile des unsichtbaren Leibes Christi. Nur in Beziehung zu ihm kann die Gemeinde christliche Gemeinde sein und bleiben. Der Glaube an Jesus Christus findet also seinen Ausdruck darin, dass man Mitglied der christlichen Gemeinde ist.
Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist besonders von der Eigenverantwortung geprägt, mit der man seinen Glauben lebt. Das bedeutet nicht, dass es einen christlichen Glauben in evangelischer Gestalt gäbe, ohne dass man sich am Leben der Kirchengemeinde vor Ort beteiligt.
Lassen Sie sich einladen und werden Sie Mitglied!
Sie können Pate/Patin werden, kirchlich getraut werden und an den Gemeindekirchenratswahlen teilnehmen (ab dem 14. Lebensjahr dürfen Sie wählen und ab dem 16. gewählt werden).
Schließlich können Sie kirchlich bestattet werden.Sie wirken an der Gestaltung des Lebens ihrer Kirchengemeinde mit, in dem sie Veranstaltungen und Gottesdienste besuchen und Amtshandlungen erbitten: Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung.
Sie sprechen mit anderen darüber, dass Sie evangelischer Christ und in der Evangelischen Kirche Mitglied sind. Machen Sie andere neugierig auf das, wovon Sie getragen sind. Suchen Sie gemeinsam mit ihnen nach Antworten. Laden Sie sie zu ihrer Kirchengemeinde ein.
Schließlich tragen Sie die finanziellen Lasten der Evangelischen Kirche entsprechend Ihrer Möglichkeiten mit: durch die Kirchensteuer (vgl. Frage 20) oder freiwillige Gaben wie das Kirchgeld (um das diejenigen gebeten sind, die keine Kirchensteuern mehr zahlen).
Nehmen Sie bitte mit dem Pfarramt Kontakt auf, das für Ihren Wohnort zuständig ist und vereinbaren einen Gesprächstermin mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer.
Sie finden das Pfarramt entweder im Telefonbuch oder im Internet.
Auf unserer Internetseite finden Sie Ihre Ansprechpartner aus unserem Kirchenkreis (unter „Regionen und Gemeinden“).
Sollten Sie an einem anderen Ort eintreten wollen, dann gibt es zum Beispiel in Berlin verschiedene Möglichkeiten. Bitte informieren Sie sich unter
http://www.evangelisch.info/content_barrierefrei/eintrittsstelle.php?bl=12
Ja, durch die Taufe werden Sie Mitglied in der Evangelischen Kirche.
Wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, das für Ihren Wohnort zuständig ist und vereinbaren einen Gesprächstermin mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer.
siehe auch: Ich war noch nie Mitglied einer christlichen Kirche und möchte in die Evangelische Kirche eintreten. Was ist zu tun?
Wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, das für Ihren Wohnort zuständig ist und vereinbaren einen Gesprächstermin mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer.
siehe auch: Ich war noch nie Mitglied einer christlichen Kirche und möchte in die Evangelische Kirche eintreten. Was ist zu tun?
siehe auch: Was muss ich erfüllen, um wieder in die Evangelische Kirche eintreten zu können?
siehe auch: Ich war noch nie Mitglied einer christlichen Kirche und möchte in die Evangelische Kirche eintreten. Was ist zu tun?
Wenden Sie sich dazu an das Pfarramt der Kirchengemeinde, der Sie zukünftig angehören möchten. Nach dem Gespräch mit den Zuständigen stellen Sie einen Antrag auf Umgemeindung an den dortigen Gemeindekirchenrat.
Bitte gehen Sie außerdem in jedem Falle zu Ihrer Meldestelle und lassen sich als Mitglied der Evangelischen Kirche registrieren. Lassen Sie dies auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerken.
Keine Kirchensteuern zahlen Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner/-innen.
Sie zahlen auch keine Kirchensteuern, wenn Sie als Ledige/r weniger verdienen als 899,99 € brutto im Monat, oder als Verheiratete/r weniger als 1.703,99 € brutto im Monat oder wenn Sie als Verheiratete/r mit einem Kind im Monat unter 2.258,99 € brutto verdienen.
Die Kirchensteuer beträgt von den Lohnsteuern in der Regel 9%. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt 12,69 € monatlich.
Die Kirchensteuer können Sie als Sonderausgabe von der Einkommensteuer absetzen, womit Sie weniger Steuern zahlen, als wenn Sie nicht Mitglied in der Evangelischen Kirche wären.
Bitte lassen Sie ihre Kirchenmitgliedschaft auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerken bzw. geben Sie sie in der Meldestelle an.
Darüber hinaus können Sie die Arbeit (z. B. Ihrer Kirchengemeinde) jederzeit durch Spenden fördern.
Nicht jede Frage konnten wir beantworten.
Bitte wenden Sie sich entweder an ihr zuständiges Pfarramt oder besuchen die Homepage der Landeskirche unter www.ekbo.de bzw. die der EKD unter www.ekd.de.