Häufig gestellte Fragen

Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Warum Mitglied in der Evangelischen Kirche werden?

Die Evangelische Kirche und ihre Gemeinden bieten Ihnen Gemeinschaft und Möglichkeiten des Gesprächs. Dabei geht es um Themen, die uns Halt und Orientierung in einer globalisierten Welt geben können. Was uns trägt (der Glaube) und was uns prägt (die christlichen Werte) ist das Angebot an unsere Gesellschaft. Wir glauben, dass unsere Gesellschaft darin ihren Grund und Zusammenhalt finden kann.  Schließlich braucht jede Gemeinschaft ihre Mitte.

Die Evangelische Kirche bietet Ihnen in ihren Gemeinden Menschen, die Sie an den Übergängen und Brüchen Ihres Lebens begleiten: unser Kind kommt zur Welt – Taufe, unser Kind wird erwachsen – Konfirmation, wir möchten heiraten – Trauung, unsere Eltern sterben – kirchliche Bestattung.

Die Evangelische Kirche bewahrt in ihren Gemeinden den Grund unserer Tradition. Warum wir Weihnachten feiern und Ostern nicht zur Arbeit gehen, das muss erläutert und gesagt werden, von selbst versteht es sich nicht.

Die Evangelische Kirche bietet in ihren Gemeinden Angebote der Diakonie.

Die Evangelische Kirche organisiert in ihren Gemeinden für Kinder und Jugendliche Bildungsangebote (die Christenlehre und den Konfirmandenunterricht), die ihnen Orientierung in einer Gemeinschaft ermöglichen.

Die Evangelische Kirche bietet mit ihren Kirchen Räume unvergleichlicher Schönheit. Es sind Orte der Stille sowie der Wegweisung und des Trostes durch Gottesdienst und musikalische Höhepunkte.

Kirchenmitglieder verstehen sich selbst als Teile des unsichtbaren Leibes Christi. Nur in Beziehung zu ihm kann die Gemeinde christliche Gemeinde sein und bleiben. Der Glaube an Jesus Christus findet also seinen Ausdruck darin, dass man Mitglied der christlichen Gemeinde ist.

Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist besonders von der Eigenverantwortung geprägt, mit der man seinen Glauben lebt. Das bedeutet nicht, dass es einen christlichen Glauben in evangelischer Gestalt gäbe, ohne dass man sich am Leben der Kirchengemeinde vor Ort beteiligt.

Lassen Sie sich einladen und werden Sie Mitglied!

Welche Rechte habe ich als Mitglied der Evangelischen Kirche?

Sie können Pate/Patin werden, kirchlich getraut werden und an den Gemeindekirchenratswahlen teilnehmen (ab dem 14. Lebensjahr dürfen Sie wählen und ab dem 16. gewählt werden).

Schließlich können Sie kirchlich bestattet werden.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied der Evangelischen Kirche?

Sie wirken an der Gestaltung des Lebens ihrer Kirchengemeinde mit, in dem sie Veranstaltungen und Gottesdienste besuchen und Amtshandlungen erbitten: Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung.

Sie sprechen mit anderen darüber, dass Sie evangelischer Christ und in der Evangelischen Kirche Mitglied sind. Machen Sie andere neugierig auf das, wovon Sie getragen sind. Suchen Sie gemeinsam mit ihnen nach Antworten. Laden Sie sie zu ihrer Kirchengemeinde ein.

Schließlich tragen Sie die finanziellen Lasten der Evangelischen Kirche entsprechend Ihrer Möglichkeiten mit: durch die Kirchensteuer (vgl. Frage 20) oder freiwillige Gaben wie das Kirchgeld (um das diejenigen gebeten sind, die keine Kirchensteuern mehr zahlen). 

Ich war noch nie Mitglied einer christlichen Kirche und möchte in die Evangelische Kirche eintreten. Was ist zu tun?

Nehmen Sie bitte mit dem Pfarramt Kontakt auf, das für Ihren Wohnort zuständig ist und vereinbaren einen Gesprächstermin mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer.

Sie finden das Pfarramt entweder im Telefonbuch oder im Internet.

Auf unserer Internetseite finden Sie Ihre Ansprechpartner aus unserem Kirchenkreis (unter „Regionen und Gemeinden“).

Sollten Sie an einem anderen Ort eintreten wollen, dann gibt es zum Beispiel in Berlin verschiedene Möglichkeiten. Bitte informieren Sie sich unter

http://www.evangelisch.info/content_barrierefrei/eintrittsstelle.php?bl=12

Ich war noch nie Mitglied einer christlichen Kirche und möchte in die Evangelische Kirche eintreten. Muss ich getauft werden?

Ja, durch die Taufe werden Sie Mitglied in der Evangelischen Kirche.

Wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, das für Ihren Wohnort zuständig ist und vereinbaren einen Gesprächstermin mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer.

siehe auch: Ich war noch nie Mitglied einer christlichen Kirche und möchte in die Evangelische Kirche eintreten. Was ist zu tun?

Gibt es andere Verpflichtungen, die vor meinem Eintritt von mir erfüllt werden müssen?
Ja, der Taufe gehen Gespräche voraus, die die Pfarrerin bzw. der Pfarrer mit Ihnen führt, um Sie in den christlichen Glauben evangelischer Gestalt einzuführen.
Womit beginnt meine Mitgliedschaft?
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit der Taufe, die in einem Gottesdienst vollzogen wird. Durch die Teilnahme am Abendmahl sind Sie dann Gemeindeglied.
Kann ich auch an einem anderen Ort als meinem Wohnort in die Evangelische Kirche eintreten?
Ich bin früher einmal getauft worden, inzwischen aber aus der Evangelischen Kirche ausgetreten. Kann ich erneut eintreten?
Ja, das ist möglich.
Wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, das für Ihren Wohnort zuständig ist und vereinbaren einen Gesprächstermin mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer.
siehe auch: Ich war noch nie Mitglied einer christlichen Kirche und möchte in die Evangelische Kirche eintreten. Was ist zu tun?
Welche Unterlagen muss ich mitbringen, um erneut in die Evangelische Kirche eintreten zu können?
Sind Sie der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer nicht bekannt, bringen Sie bitte neben Ihrer Taufurkunde und Ihrem Kirchenaustrittsbescheid auch Ihren Personalausweis mit.
Was muss ich erfüllen, um wieder in die Evangelische Kirche eintreten zu können?
Sie müssen mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer ein Gespräch führen. Dabei wird gegenseitig abgeklärt, ob weitere Gespräche erforderlich sind, um ausreichende Kenntnisse über den christlichen Glauben in evangelischer Gestalt zu erlangen. Zum Abschluss dieser Gespräche wird ein Antrag auf Wiedereintritt gestellt.
Muss ich eine Prüfung ablegen?
Nein, eine Prüfung müssen Sie nicht ablegen.

siehe auch: Was muss ich erfüllen, um wieder in die Evangelische Kirche eintreten zu können?
Wodurch tritt mein Wiedereintritt in die Evangelische Kirche in Kraft?
Durch die Teilnahme am Abendmahl sind Sie wieder Gemeindeglied der Evangelischen Kirche.
Kann ich auch an einem anderen Ort als meinem Wohnort wieder in die Evangelische Kirche eintreten?
Ich wurde in einer christlichen Kirche getauft, gehöre ihr aber nicht mehr an. Wenn ich in die Evangelische Kirche eintreten möchte, werde ich dann erneut getauft?
Nein, Sie werden nicht erneut getauft.
Gibt es andere Verpflichtungen, die vor meinem Eintritt von mir erfüllt werden müssen?
Sie müssen mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer ein Gespräch führen. Dabei wird gegenseitig abgeklärt, ob weitere Gespräche erforderlich sind, um ausreichende Kenntnisse über den christlichen Glauben in evangelischer Gestalt zu erlangen. Zum Abschluss dieser Gespräche wird ein Antrag auf Eintritt gestellt.
Ich bin Mitglied einer Evangelischen Kirchengemeinde, möchte aber lieber zu einer anderen Kirchengemeinde in unserer Nachbarschaft gehören. Ist das möglich?
Ja, das ist möglich.
Wenden Sie sich dazu an das Pfarramt der Kirchengemeinde, der Sie zukünftig angehören möchten. Nach dem Gespräch mit den Zuständigen stellen Sie einen Antrag auf Umgemeindung an den dortigen Gemeindekirchenrat.
Ich bin umgezogen und habe irgendwie den Kontakt zur Evangelischen Kirche verloren. Was kann ich da tun?
Bitte melden Sie sich im zuständigen Evangelischen Pfarramt und hinterlassen unter anderem Ihre Adresse, so dass man mit Ihnen in Kontakt treten kann. 
Bitte gehen Sie außerdem in jedem Falle zu Ihrer Meldestelle und lassen sich als Mitglied der Evangelischen Kirche registrieren. Lassen Sie dies auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerken.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die Evangelische Kirche kostet Sie nichts.
Was kostet mich die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche?
Als Mitglied der Evangelischen Kirche zahlen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kirchensteuern.
Keine Kirchensteuern zahlen Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner/-innen.
Sie zahlen auch keine Kirchensteuern, wenn Sie als Ledige/r weniger verdienen als 899,99 € brutto im Monat, oder als Verheiratete/r weniger als 1.703,99 € brutto im Monat oder wenn Sie als Verheiratete/r mit einem Kind im Monat unter 2.258,99 € brutto verdienen.
Die Kirchensteuer beträgt von den Lohnsteuern in der Regel 9%. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt 12,69 € monatlich.
Die Kirchensteuer können Sie als Sonderausgabe von der Einkommensteuer absetzen, womit Sie weniger Steuern zahlen, als wenn Sie nicht Mitglied in der Evangelischen Kirche wären.
Bitte lassen Sie ihre Kirchenmitgliedschaft auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerken bzw. geben Sie sie in der Meldestelle an.
Darüber hinaus können Sie die Arbeit (z. B. Ihrer Kirchengemeinde) jederzeit durch Spenden fördern.
Weitere Hilfe?

Nicht jede Frage konnten wir beantworten.
Bitte wenden Sie sich entweder an ihr zuständiges Pfarramt oder besuchen die Homepage der Landeskirche unter www.ekbo.de bzw. die der EKD unter www.ekd.de.