Die Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz
Die Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz wurde 2006 als Treuhandstiftung in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz errichtet. Die Stiftung widmet sich der Erhaltung von nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg als Kulturdenkmale anerkannten Kirchen in der Prignitz sowie ihrer denkmalwerten Ausstattung.
Die Stiftung wurde durch die Kirchenkreise der Prignitz, Perleberg-Wittenberge, Havelberg-Pritzwalk, Wittstock-Ruppin und Kyritz-Wusterhausen sowie die Sparkasse Prignitz und Herrn Hans Lange gegründet. Als Rechtsnachfolger für die Kirchenkreise Perleberg-Wittenberge, Havelberg-Pritzwalk und Kyritz-Wusterhausen handelt nach der Fusion der Kirchenkreise der Kirchenkreis Prignitz.
Das Kapital der Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz beläuft sich inzwischen auf eine Summe von rund 141.000,00 Euro (Stand November 2022). Es wird von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) achtsam sowohl unter kapitalerhaltenden wie erlösorientierten Gesichtspunkten angelegt.
Ihr Weg zur Förderung
Sie möchten eine Unterstützung der Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz beantragen? Gerne sehen wir Ihrer Anfrage entgegen.
Die Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz fördert die Erhaltung der als Kulturdenkmal anerkannten Kirchen in der Prignitz grundsätzlich durch die Gewährung von Zuschüssen. Die Förderung erfolgt nach freiem Ermessen der Stiftung und ihren finanziellen Möglichkeiten.
Eine Antragstellung auf Fördermittel der Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz kann schriftlich (postalisch oder per Mail) an die unten genannte Kontaktadresse erfolgen. Anträge an die Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz sind bis zum 31.05. des Jahres einzureichen.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Projektinformation: Erläuterung der beabsichtigten Maßnahme; das entsprechende Formular lassen wir Ihnen gerne zukommen
- ein zur Ausführung vorgeschlagenes Kostenangebot je Gewerk, sowie zwei Vergleichsangebote (Handwerker ggf. mit denkmalpflegerischer Expertise)
- die denkmalrechtliche Erlaubnis und die kirchenaufsichtliche Genehmigung
- eine nach Bauteilen und Gewerken gegliederte Kostenschätzung der geplanten Maßnahme mit Beschreibung der denkmalpflegerischen Maßnahmen
- ein auf die Kosten abgestimmter Finanzierungsplan
- sowie Bildmaterial des Objektes, welche die zu beseitigenden Schäden dokumentieren.
Nach Prüfung durch die DSD wird im Vorstandsgremium der Stiftung über den Förderantrag abgestimmt. Gewöhnlich finden die Sitzungen im Herbst statt.
Fällt die Entscheidung zur Förderung positiv aus, erhalten Sie eine schriftliche Förderzusage. Je nach Höhe der zugesagten Förderung wird im Anschluss ein Fördervertrag mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz geschlossen.
Kontakt
Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz
in der Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Manuel Hase
Schlegelstr. 1 Telefon: 0228 9091-214
53113 Bonn
E-Mail: manuel.hase@denkmalschutz.de
Unterstützung
Unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz!
Spendenkonto
DSD Stiftung zum Erhalt der Kirchen in der Prignitz
IBAN: DE45 3702 0500 0001 5294 00
BIC: BFSWDE33XXX
Jede Zuwendung hilft!
Download
Das Dokument zur Stiftung und den Weg zur Förderung können Sie hier auch noch als PDF herunterladen.