Tod und Sterben
Worum geht es bei einer kirchlichen Bestattung?
In der kirchlichen Bestattung, die von einer Pfarrerin bzw. von einem Pfarrer durchgeführt wird, wird dem Leben und Sterben ein Rahmen gegeben: Gottes Liebe.
Mit dem Tod ist nicht alles aus. Gott vollendet im ewigen Leben, was unfertig blieb und abgebrochen wurde. Seine Macht ist größer als der Tod. Für uns Christen hat er das in der Auferweckung Jesu Christi von den Toten gezeigt.
In der kirchlichen Bestattung wird diese Hoffnungsperspektive mit dem Leben der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen verbunden. So wird dem Leben sein Rahmen gegeben. Dadurch ist die Tröstung der Trauernden in der Gemeinschaft der Kirchen-gemeinde möglich.
Nach der kirchlichen Bestattung bemüht sich die Pfarrerin bzw. der Pfarrer darum, den Trauernden nahe zu sein und sie zu trösten.
Mit dem Tod ist nicht alles aus. Gott vollendet im ewigen Leben, was unfertig blieb und abgebrochen wurde. Seine Macht ist größer als der Tod. Für uns Christen hat er das in der Auferweckung Jesu Christi von den Toten gezeigt.
In der kirchlichen Bestattung wird diese Hoffnungsperspektive mit dem Leben der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen verbunden. So wird dem Leben sein Rahmen gegeben. Dadurch ist die Tröstung der Trauernden in der Gemeinschaft der Kirchen-gemeinde möglich.
Nach der kirchlichen Bestattung bemüht sich die Pfarrerin bzw. der Pfarrer darum, den Trauernden nahe zu sein und sie zu trösten.
Ich bereite die Beerdigung eines Angehörigen vor. Wohin muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich zuerst an das zuständige Pfarramt für den Wohnort Ihres verstorbenen Angehörigen.
Was muss ich im Trauerfall zunächst tun?
Bitte besprechen Sie den Termin der Bestattung mit der Pfarrerin bzw. mit dem Pfarrer, die/der die Beerdigung durchführen wird. Vereinbaren Sie mehr als nur einen möglichen Termin, denn auch der Bestatter muss Ihrem Wunsch entsprechen können.
Klären Sie bitte ferner, wann Sie und eventuell Angehörige zum Beerdigungsgespräch in das Pfarramt kommen können.
Das zuständige Pfarramt finden Sie im Telefonbuch oder auch im Internet.
Auf unserer Internetseite finden Sie Ihre Ansprechpartner in unserem Kirchenkreis (unter „Regionen und Gemeinden“).
Für andere Kirchengemeinden der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz finden Sie die gesuchte Kirchengemeinde im Pfarrallmanach.
Andere Landeskirchen und deren Kirchengemeinden finden Sie über die Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Internet.
Klären Sie bitte ferner, wann Sie und eventuell Angehörige zum Beerdigungsgespräch in das Pfarramt kommen können.
Das zuständige Pfarramt finden Sie im Telefonbuch oder auch im Internet.
Auf unserer Internetseite finden Sie Ihre Ansprechpartner in unserem Kirchenkreis (unter „Regionen und Gemeinden“).
Für andere Kirchengemeinden der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz finden Sie die gesuchte Kirchengemeinde im Pfarrallmanach.
Andere Landeskirchen und deren Kirchengemeinden finden Sie über die Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Internet.
Was ist das „Beerdigungsgespräch“?
Dieses Gespräch führen Sie (eventuell noch Verwandte oder gute Bekannte) gemeinsam mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer, die/der die Beerdigung durchführt.
Im Gespräch geht es um den Ablauf der Beerdigung und den Lebensweg der bzw. des Verstorbenen. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer versucht sich, sofern sie/er die Verstorbene bzw. den Verstorbenen nicht kannte, in diesem Gespräch ein Bild von ihr bzw. von ihm zu machen.
Es ist eine Hilfe, wenn Sie vorher überlegen, welches Bibelwort zum Leben der bzw. des Verstorbenen passt und welche Lieder (in der Regel zwei bis drei aus dem Evangelischen Gesangbuch) Sie bei der Bestattung singen möchten.
Im Gespräch geht es um den Ablauf der Beerdigung und den Lebensweg der bzw. des Verstorbenen. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer versucht sich, sofern sie/er die Verstorbene bzw. den Verstorbenen nicht kannte, in diesem Gespräch ein Bild von ihr bzw. von ihm zu machen.
Es ist eine Hilfe, wenn Sie vorher überlegen, welches Bibelwort zum Leben der bzw. des Verstorbenen passt und welche Lieder (in der Regel zwei bis drei aus dem Evangelischen Gesangbuch) Sie bei der Bestattung singen möchten.
Mein verstorbener Angehöriger, meine verstorbene Angehörige war nicht Mitglied einer christlichen Kirche. Kann sie/er dennoch kirchlich bestattet werden?
Der Trost der kirchlichen Bestattung gilt allen Menschen.
Die Liebe Jesu Christi, zu deren Weitergabe auch die christliche Gemeinde verpflichtet ist, lässt es nicht ausgeschlossen sein, dass Ihrem Wunsch im Ausnahmefall entsprochen werden kann. Das hängt unter anderem davon ab, wie das Verhältnis der bzw. des Verstorbenen zu ihrer/seiner Kirchengemeinde gewesen ist.
In jedem Fall müssen Sie das Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer suchen.
Die Liebe Jesu Christi, zu deren Weitergabe auch die christliche Gemeinde verpflichtet ist, lässt es nicht ausgeschlossen sein, dass Ihrem Wunsch im Ausnahmefall entsprochen werden kann. Das hängt unter anderem davon ab, wie das Verhältnis der bzw. des Verstorbenen zu ihrer/seiner Kirchengemeinde gewesen ist.
In jedem Fall müssen Sie das Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer suchen.
Unser Kind ist verstorben. Ich bin Mitglied der evangelischen Kirche. Unser Kind war noch nicht getauft. Kann dennoch eine kirchliche Bestattung erfolgen?
Ja, das ist möglich, wenn die Eltern es wünschen.
Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt auf.
Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt auf.
Mein Vater war katholisch. Meine Mutter ist evangelisch. Kann mein Vater durch die evangelische Kirchengemeinde bestattet werden?
Im Ausnahmefall ist das möglich. Bitte versuchen Sie mit dem zuständigen katholischen Priester Kontakt aufzunehmen.
Tragen Sie Ihre Bitte im zuständigen evangelischen Pfarramt vor.
Tragen Sie Ihre Bitte im zuständigen evangelischen Pfarramt vor.
Kann eine auswärtige Pastorin bzw. ein auswärtiger Pastor die Beerdigung durchführen?
Ja, das ist möglich.
Allerdings ist es dazu erforderlich, einen Abmeldeschein (Dimissoriale) der zuständigen Pfarrerin bzw. des zuständigen Pfarrer zu erbitten.
Allerdings ist es dazu erforderlich, einen Abmeldeschein (Dimissoriale) der zuständigen Pfarrerin bzw. des zuständigen Pfarrer zu erbitten.
Kann ich den Termin der Bestattung selbst festlegen?
Pfarrerinnen und Pfarrer haben vielfältige Aufgaben und Termine. Daher kann es zu Problemen führen, wenn Sie (eventuell gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen) einen festen Termin absprechen.
Bitte nehmen Sie sich Zeit und lassen sich nicht unter Druck setzen.
Sprechen Sie vor der Festlegung des Termins mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer. Oft gelingt es dann einen Termin zu finden, der auch Ihren Vorstellungen entspricht.
Bitte nehmen Sie sich Zeit und lassen sich nicht unter Druck setzen.
Sprechen Sie vor der Festlegung des Termins mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer. Oft gelingt es dann einen Termin zu finden, der auch Ihren Vorstellungen entspricht.
Was kostet eine kirchliche Bestattung?
Für die/den Pfarrer/in welche/r die kirchliche Bestattung durchführt, brauchen Sie nichts zu bezahlen.
Lediglich für die Organistin bzw. für den Organisten ist ein bestimmter Betrag fällig (im zuständigen Pfarramt zu erfragen).
Alle weiteren Kosten erfragen Sie bitte bei einem Bestatter bzw. dem für den Friedhof zuständigen Friedhofsträger (das ist oft eine Kirchengemeinde oder eine Kommune).
Lediglich für die Organistin bzw. für den Organisten ist ein bestimmter Betrag fällig (im zuständigen Pfarramt zu erfragen).
Alle weiteren Kosten erfragen Sie bitte bei einem Bestatter bzw. dem für den Friedhof zuständigen Friedhofsträger (das ist oft eine Kirchengemeinde oder eine Kommune).
Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Das hängt vom jeweiligen Träger des Friedhofs ab (das ist oft eine Kirchengemeinde oder eine Kommune). Mit dem Friedhofsträger müssen Sie das Gespräch suchen.
Wer entscheidet, wie ein Verstorbener beigesetzt wird?
Oft äußern Menschen ihre Wünsche an dieser Stelle. Dem sollte man dann entsprechen. Entscheiden tun dies jedoch die Angehörigen. Ist jedoch im Testament durch den Verstorbenen geregelt, wie die Beisetzung zu vollziehen ist, dann müssen sich die Angehörigen daran halten.
Bitte lassen Sie sich Zeit und suchen Sie die Beratung durch eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder einen Bestatter.
Bitte lassen Sie sich Zeit und suchen Sie die Beratung durch eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder einen Bestatter.
Weitere Hilfe?
Nicht jede Frage konnten wir beantworten.
Bitte wenden Sie sich entweder an ihr zuständiges Pfarramt oder besuchen die Homepage der Landeskirche unter www.ekbo.de bzw. die der EKD unter www.ekd.de.