Landessynode beschließt Gesetz zur Mindestgröße von Kirchengemeinden

von Ev. Kirchenkreis Prignitz

Foto: Matthias Kauffmann

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ging am vergangenen Wochenende mit zahlreichen Beschlüssen zu Ende.

Die 92 anwesenden Synodalen stimmten dabei mehrheitlich für das Mindestmitgliederzahlgesetz. Es regelt, oberhalb welcher Mitgliederzahl eine Gemeinde einen eigenen Körperschaftsstatus hat und sieht die Mindestgröße von 300 vor. Es soll Ehrenamtliche und beruflich Mitarbeitende entlasten und betrifft 642 Gemeinden mit 300 oder weniger Gemeindegliedern von insgesamt 1.135 Gemeinden in der EKBO.

In zweiter Lesung wurde das Gesetz mit Änderungen und einem Ergänzungsantrag beschlossen: Der Kreiskirchenrat vor Ort kann Ausnahmen, befristet bis zum nächsten Stichtag, beim Konsistorium beantragen. Die Kirchenleitung kann Ausnahmevoraussetzungen und Verfahren durch eine Rechtsverordnung regeln.

„Aufbruch gelingt nur durch Veränderung und heute haben wir die Weichen dafür gestellt“, sagt Präses Harald Geywitz. „Wir haben auf der Landessynode in einer wertschätzenden Weise viele Themen miteinander diskutiert und verantwortungsvoll Entscheidungen getroffen. Die Kirchengemeinden sollen einen guten Rahmen vorfinden, damit vor Ort Gottes frohe Botschaft in Wort und Tat zu den Menschen kommt.“

Superintendentin Eva-Maria Menard reagiert wie folgt: "Als Superintendentin des KK Prignitz bin ich Vertreterin und Unterstützerin aller, die die Kirche im Dorf lassen möchten. Die Kirche im Dorf lassen mit all ihrer Symbolkraft als Wegzeichen, als Identifikationsort, als durchbeteter Raum. Ich stehe dafür und ich stehe dafür auch ein.  Wir werden um die ehrliche und ernsthafte Debatte, wie die Kirche im Dorf bleibt, wie das Dorf in die Kirche kommt und wie die Kirche Verantwortung für die Welt - für Menschen in Diakonie und Seelsorge, mit Gottesdienst und in der Bewahrung der Schöpfung, in Feier des Lebens und Begleitung im Sterben - übernimmt, wie die Kirche für die Welt da ist und da bleibt - um diese Debatte werden wir nicht drumherum kommen. Denn das ist ihr Auftrag, Geht hin in alle Welt... und dieser Auftrag steht unter der Zusage: Fürchtet euch nicht, denn ich bin bei euch alle Tage."

Auch Präses Christian Kirsch sagt: "Die Verabschiedung des "Mindestmitgliedergesetzes legt nunmehr verbindlich fest, wie sich in den nächsten Jahren unsere Kirchengemeinden in den Pfarrsprengeln in Zusammenarbeit organisieren werden. Wie das konkret pfarrsprengelbezogen geschehen soll, wird ein Prozess sein, der durch den Kreiskirchenrat begleitet werden wird, auch mit der Möglichkeit, in unterschiedlichen Geschwindigkeiten Wege der Zusammenarbeit zu beschreiten. Damit wird die Hand auch allen heute noch zweifelnden Gemeinden ausgestreckt, sich mit auf den Weg zu machen."

Daniel Redel gibt folgendes Schlaglicht aus der Landessynode: "Mit überraschend großer Mehrheit hat die Landessynode der EKBO am 13. November, nach langen und überwiegend konstruktiven Diskussionen, für das Mindestmitgliedergesetz/Körperschaftsgesetz gestimmt. Über die Entscheidung darüber, wer und in welchem Umfang über Ausnahmen von diesem Gesetz entscheiden darf, wurde im Vorfeld gerungen. Fast schon symbolisch wurde vor der folgenden Pause der Choral EG 395 angestimmt: „Vertraut den neuen Wege, auf die uns Gott gesandt!“

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