Kreiskirchliche Visitation im Pfarrsprengel Pritzwalk
von Rilana Gericke
Eine vom Kreiskirchenrat zusammengestellte Kommission unter der Leitung von Superintendentin Eva-Maria Menard wird im Zeitraum vom 11. - 18. März 2018 eine Visitation im Pfarrsprengels Pritzwalk durchführen.
Zur Absicht einer Visitation heißt es in der Visitationsordnung (§ 1, Abs. 4): „Die Visitation hat sowohl die Aufgabe, die Besuchten durch Anerkennung der bisherigen Arbeit zu ermutigen sowie die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter zu stärken als auch die Erfüllung der notwendigen Aufgaben zu überprüfen und mit den Visierten Ziele der zukünftigen Arbeit zu vereinbaren.“
In der Regel sollte alle fünf bis acht Jahre ein Visitation in einer Kirchengemeinde durchgeführt werden. Die Visitation umfasst alle der Gemeinde zugewiesenen und von ihr wahrgenommenen Handlungsfelder kirchlichen Lebens. Die Kommission wird deshalb u.a. Gemeindegruppen, Einrichtungen der Gemeinde und Gottesdienste besuchen und Gespräche mit Gemeindegliedern, Gemeindekirchenräten und Mitarbeitenden führen.
Am Ende der Visitation wird eine Zielvereinbarung erstellt, deren Erreichen dann in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Zur Visitation gehört auch die Durchführung einer Gemeindeversammlung, in welcher die Möglichkeit besteht, mit der Visitationskommission ins Gespräch zu kommen.
Alle Mitglieder des Pfarrsprengels Pritzwalk sind herzlich eingeladen zur Gemeindeversammlung am Sonntag, den 18.03.2018 um 10.00 Uhr zum Sprengelgottesdienst mit der Visitationskommission in die Taufkapelle der St. Nikolaikirche Pritzwalk. Anschließend: Gemeindeversammlung für alle Mitglieder des Pfarrsprengels.
Wichtiger Hinweis: Alle Gemeindeglieder haben die Möglichkeit, persönliche Erfahrungen, Anregungen oder Beschwernisse schriftlich oder mündlich der Visitationskommission zu unterbreiten.
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