Information der Friedhofsverwaltungen Ferbitz und Wustrow

von Pfarrer Wolfgang Nier

Auf vielfachen Wunsch hat sich der Gemeindekirchenrat Ferbitz-Wustrow mit der Frage von sogenannten „amerikanischen Rasengräbern“ befasst und hat beschlossen, auf den Friedhöfen von Ferbitz und Wustrow in Zukunft diese Form der Bestattung, auch für Bürger und Bürgerinnen außerhalb des Wohnbereiches Ferbitz oder Wustrow, zu genehmigen.

Die Ruhefristen für diese Grabstellen betragen in Ferbitz 20 Jahre, in Wustrow 25 Jahre.

Die Gebühren für diese Grabstellen betragen: 200,00 € in Ferbitz / 250,00 € in Wustrow.

Gemäß dem Friedhofsgesetz sind für diese Grabstellen liegende Grabplatten in der Größe 60 x 60 cm als Untergrenze und 90 x 90 cm als Obergrenze erlaubt.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses keine anonymen Begräbnisplätze sind, sondern für den Grabstellenberechtigten pflegefreie Begräbnisplätze, da die Grabfläche mit Rasen angesät wird.

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