Info-Abende zu Kleinstkörperschaften

von Ev. Kirchenkreis Prignitz

Jede Kirchengemeinde unserer Landeskirche ist juristisch eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Mit dieser Rechtsform gehen Pflichten und auch Rechte einher. Körperschaften öffentlichen Rechts können eigene Gesetze geben, Beamte berufen und Kirchensteuern erheben. Zu den Pflichten gehört u.a., dass die Gemeindekirchenräte monatlich zusammentreten und über die Gemeindeangelegenheiten beraten.

Schon länger wird in unserer Landeskirche diskutiert, in welcher Weise uns die große Anzahl sehr kleiner Kirchengemeinden herausfordert und ob und in welcher Weise hier Handlungsbedarf besteht. Oftmals bestehen in kleinen Gemeinden ein hohes Engagement und eine große Identifikation mit der Arbeit der Kirche am Ort. Das setzt viel Energie frei.

Andererseits bestehen auch Beschwernisse im Blick auf besonders kleine Gemeinden. Das hängt vor allem mit Strukturen der Geschäftsführung und Verwaltung zusammen. Deutlich ist in den Gesprächen geworden: Vor allem der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts, der derzeit deckungsgleich mit „Gemeinde“ ist, ist mit einer Vielzahl an Verpflichtungen und Regularien verbunden, die sich aus dem staatlichen (bundes- und europaweit) und dem kirchlichen Recht ergeben. Diese Herausforderungen sind in den letzten Jahren immer weiter gewachsen und haben entsprechend zu größer werdenden Belastungen für ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitende geführt. Viele, die in unseren Gemeinden Verantwortung wahrnehmen, wünschen sich darum eine Veränderung.

Wie dies aussehen könnte, darüber wollen wir miteinander ins Gespräch kommen.

Am Freitag, den 9. Oktober um 18 Uhr sind alle Ältesten herzlich zu einer Diskussion zum Thema eingeladen. Wir heißen alle Interessierten im Gemeindehaus Wittenberge willkommen (Perleberger Straße 24). Parkplätze gibt es auf dem Hinterhof/Garten des Gemeindehauses und an der Straße.

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