Finanzielle Unterstützung für Gemeindeberatung

von Ev. Kirchenkreis Prignitz

Auch in diesem Jahr gibt es noch Förderungen für die Gemeindeberatung, speziell für Beratungen, die das Mindestmitgliedergesetz/Körperschaftsgesetz der Landeskirche betreffen.

Gemeinsam mit dem Amt für Kirchliche Dienste haben die Gemeindeberater*innen ein Konzept für die Begleitung von Kirchengemeinden entwickelt, die mit anderen Kirchengemeinden zusammengehen wollen.

Gefördert wird ein Beratungsprozess mit einem Pauschalbetrag, der unabhängig von der Zahl der beratenen Kirchengemeinden ist und entweder als Förderung der Beratung an einem Klausurwochenende oder als kontinuierliche Beratung z.B. in Gemeindekirchenratssitzungen oder Strukturausschüssen gewährt wird. Die Beratung ist angelegt auf 20 Stunden, der Maximalbetrag der Förderung liegt bei 1.800 € brutto.

Näheres dazu finden Sie auch unter https://gkr-ekbo.de/kgsg/

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