Gottesdienste mit bis zu 50 Personen wieder erlaubt

von Ev. Kirchenkreis Prignitz

Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden sind ab dem 4. Mai 2020 unter Einhaltung der geltenden Regeln für Hygiene und Abstand wieder zugelassen. Das Schutzkonzept der Landeskirche sieht unter anderem vor, dass zum Beispiel ein Abstand von 2 Metern zu anderen Besuchern einzuhalten ist, Singen sollte unterlassen werden und allen Gottesdienstteilnehmer*Innen wird empfohlen, einen Mundschutz zu tragen. Bitte achten Sie auf die daher auf die aktuellen Informationen Ihrer Kirchengemeinde und das aktuelle Hygiene-Konzept der Landeskirche. Dieses finden Sie hier: https://www.ekbo.de/themen/detail/nachricht/ekbo-hygienekonzept-bei-gottesdiensten-und-kirchlichen-veranstaltungen.html sowie konkrete Empfehlungen hier: https://www.ekbo.de/service/corona/infektionsschutz-in-kirche-und-gemeinde.html

Im Kreiskirchenrat und im Pfarrkonvent wurde besprochen, was dies für die gottesdienstliche Arbeit heißen könnte. Deutlich ist: Es wird komplexer und damit auch komplizierter und nicht einfacher, Gemeindeleben in den kommenden Wochen und Monaten zu gestalten. Zugleich sind viele neue Ideen und Formate entwickelt, entdeckt und genutzt worden, so dass diese Zeit auch eine Möglichkeit ist, manch Neues im gemeindlichen Leben auszuprobieren.

Daher: Der Rahmen der Rechtsverordnung ist das das eine, die Frage, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen wir gern und gut Gottesdienst feiern, eine andere. Wir möchten für die Menschen da sein und mit ihnen seelsorgerlich, diakonisch und geistlich unterwegs sein; das ist unser Auftrag. Zugleich tragen wir als Teil der Gesellschaft solidarische Verantwortung für das Ergehen der Menschen und die Eindämmung des Virus.

So gibt es weiterhin im Kirchenkreis Prignitz Telefon-Gottesdienste, Live-Streams oder Gottesdienste zum Nachschauen auf Youtube.  Alle bei uns eingehenden Gottesdienst-Termine finden Sie in der Kalenderübersicht auf der Startseite.

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Kommentar von Matthias Frenzel |

Ich kann leider keine Rechtsgrundlage für diese Nachricht finden. Im Land Berlin sind in der Tat ab dem 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Personen erlaubt. Im Land Brandenburg sind "religiöse Zeremonien aus wichtigem Grund, insbesondere Taufen und Bestattungen, sowie Trauerfeiern im
privaten und familiären Bereich, von bis zu 20 Personen" erlaubt. Diese Verordnung vom 17. April 2020 tritt erst am 8. Mai 2020 außer Kraft. Wir wissen nicht, ob sie verlängert bzw. gelockert oder verschärft wird. Also bitte Vorsicht!

Kommentar von Kirchenkreis Prignitz |

Sehr geehrter Herr Frenzel,

Sie finden die Anmerkungen des Landes Brandenburg zu den Gottesdiensten mit bis zu 50 Teilnehmern hier:
https://www.brandenburg.de/alias/bb1.c.664579.de

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