Bericht von der Synode der EKBO
von Superintendent Hans-Georg Furian
Die Synode der Landeskirche Berlin Brandenburg-schlesische Oberlausitz tagte vom 16. bis zum 17. April in Berlin. Aus unserem Kreis waren Pfarrer Tilman Kuhn und Superintendent Hans-Georg Furian dabei.
Im Zentrum der Tagung stand der Beschluss zur Einführung eines neues Rechnungswesens. Es zielt darauf, die Kosten kirchlicher Arbeit deutlicher zu machen und zugleich rückt es die zukünftigen Baulasten in das Blickfeld. In welchem Umfang sich das neue Rechnungswesen, das bis zum Jahre 2015 eingeführt werden soll, bewährt, und ob es die kirchlichen Haushalte leichter verständlich macht, wird sich erst dann zeigen. Die Ziele, die sich mit dem neuen Rechnungswesen verknüpfen, sind berechtigt und darum wurde es auch eingeführt.
Daneben wurde verschiedene Kirchengesetze beschlossen. Darunter auch eines, das regelt, wer sich aus Sicht der Evangelischen Kirche in Deutschland als Seelsorger bezeichnen kann und damit aus unserer Sicht vor Gericht auch nicht zu einer Aussage verpflichtet werden kann: nämlich neben den Pfarrerinnen und Pfarrer auch die, die eine kirchliche Beauftragung zur Seelsorge erhalten haben. Mit solcher Beauftragung können zum Beispiel die ehrenamtlichen Mitglieder von Notfallseesorgeteams versehen werden, die Mitglied der Evangelischen Kirche sind.
Die Synode hörte auch auf das Wort des neuen Bischofs unserer Landeskirche. Weitere Informationen und Texte zur Landessynode finden Sie hier.
Hans-Georg Furian
Im Zentrum der Tagung stand der Beschluss zur Einführung eines neues Rechnungswesens. Es zielt darauf, die Kosten kirchlicher Arbeit deutlicher zu machen und zugleich rückt es die zukünftigen Baulasten in das Blickfeld. In welchem Umfang sich das neue Rechnungswesen, das bis zum Jahre 2015 eingeführt werden soll, bewährt, und ob es die kirchlichen Haushalte leichter verständlich macht, wird sich erst dann zeigen. Die Ziele, die sich mit dem neuen Rechnungswesen verknüpfen, sind berechtigt und darum wurde es auch eingeführt.
Daneben wurde verschiedene Kirchengesetze beschlossen. Darunter auch eines, das regelt, wer sich aus Sicht der Evangelischen Kirche in Deutschland als Seelsorger bezeichnen kann und damit aus unserer Sicht vor Gericht auch nicht zu einer Aussage verpflichtet werden kann: nämlich neben den Pfarrerinnen und Pfarrer auch die, die eine kirchliche Beauftragung zur Seelsorge erhalten haben. Mit solcher Beauftragung können zum Beispiel die ehrenamtlichen Mitglieder von Notfallseesorgeteams versehen werden, die Mitglied der Evangelischen Kirche sind.
Die Synode hörte auch auf das Wort des neuen Bischofs unserer Landeskirche. Weitere Informationen und Texte zur Landessynode finden Sie hier.
Hans-Georg Furian
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