Kirchgeld – ein wichtiger Finanzfaktor in der Kirchengemeinde

von Pfarrerin Brigitte Worch

Liebe Gemeindeglieder,

wie in jedem Jahr möchte ich Sie mit diesen Zeilen an das Kirchgeld erinnern und Sie darüber informieren.

Das Kirchgeld ist ein freiwilliger Beitrag der Gemeindeglieder an die Kirchengemeinde, die keine Kirchensteuern zahlen. Während die Kirchensteuern über die Finanzämter eingezogen und an die Landeskirche weiter geleitet werden, dann von dort nach einem festgelegten Schlüssel auch in die Gemeinden kommen, nehmen wir das Kirchgeld vor Ort ein und nutzen es in voller Höhe für die eigene Gemeindearbeit, z.B. für Gemeindearbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Senioren, für diakonische Arbeit und auch für die Instandhaltung und Unterhaltung der Kirche und der anderen Gebäude.

Aus der Verwendung des Kirchgeldes wird sicher deutlich, wie dringend die Kirchengemeinden darauf angewiesen sind und Sie herzlich darum bitten.

Für die Höhe des Kirchgeldes gibt es die Empfehlung, 5% eines Monats- Einkommens als Jahresbetrag zu zahlen. Wer also z. B. eine Rente von 500,00 € bekommt, würde 25,00 € als Jahreskirchgeld bezahlen (das entspricht 2,08 € im Monat), wer eine Rente von 1000,00 € bekommt würde 50,00 € Kirchgeld für das ganze Jahr zahlen. Kirchgeld sollen nicht nur Rentner oder Rentnerinnen zahlen. Auch wer keine Lohn- oder Einkommenssteuer trotz seines Einkommens zahlt und damit auch keine Kirchensteuer, ist gebeten, mit dem Kirchgeld die Gemeinde zu unterstützen. Wem eine einmalige Zahlung zu hoch ist, kann auch mit einem Dauerauftrag an seine Bank eine monatliche oder vierteljährliche Überweisung vereinbaren. Einzahlen kann man das Kirchgeld auf das Konto des Kirchenkreises:

Konto Nummer 15 57 65 70 17 BLZ: 350 60 190 KD-Bank Duisburg, Verwendungszweck: Kirchgeld 2013 für Kirchengemeinde Wittenberge (oder die entsprechende Gemeinde).

Zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros kann das Kirchgeld dort auch bar eingezahlt werden.

Allen, die in großer Treue in jedem Jahr das Kirchgeld zahlen, danken wir im Namen der Gemeindekirchenräte herzlich.

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